Transparenzbekanntmachung

I. Präambel und Unabhängigkeitserklärung

Oberstes Ziel von wahlix.info ist es, dem Wähler neutrale, sachdienliche Informationen für seine Wahlentscheidung zur Verfügung zu stellen und somit einen aktiven Beitrag zur Demokratieförderung zu leisten. Der Betreiber von wahlix.info erklärt hiermit rechtsverbindlich, dass dieses Projekt aus eigenen Mitteln und intrinsischer Motivation heraus initiiert und finanziert wurde. Ferner wird ausdrücklich versichert, dass der Betreiber kein Mitglied einer politischen Partei ist und keinerlei parteipolitischen Weisungen oder Einflüssen unterliegt.

II. Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Mit Wirkung zum 10. Oktober 2025 findet die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung vollumfänglich Anwendung. Zur Auslegung und rechtskonformen Durchführung dieser Verordnung stützt sich wahlix.info auf die am 8. Oktober 2025 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission (C(2025) 6829 final).

Zur Gewährleistung höchstmöglicher Integrität demokratischer Prozesse differenziert wahlix.info streng zwischen redaktionell-informativen (kostenlosen) Inhalten und entgeltlich hervorgehobenen Inhalten (Premium-Profilen).

III. Begriffsbestimmungen und rechtliche Einordnung

1. Politische Werbung Gemäß Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung bezeichnet der Begriff der „politischen Werbung“ die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft, die in der Regel gegen Entgelt erfolgt. Dies umfasst insbesondere Botschaften, die durch oder für einen politischen Akteur oder in seinem Namen bereitgestellt werden. Demzufolge sind auf wahlix.info entgeltlich gebuchte, hervorgehobene Kandidatenprofile rechtlich als politische Werbung zu qualifizieren. Kostenfreie Basis-Profile, die lediglich dem informativen Zweck dienen, stellen keine politische Werbung im Sinne dieser Verordnung dar.

2. Sponsoren Kandidaten oder Parteien, die kostenpflichtige Dienstleistungen zur Hervorhebung ihres Profils auf wahlix.info in Anspruch nehmen, agieren im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Verordnung als Sponsoren. Ein Sponsor ist die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag oder Namen eine politische Anzeige veröffentlicht wird.

3. Herausgeber politischer Werbung 

Als Anbieter, der politische Werbung über ein Online-Medium veröffentlicht und bereitstellt, fungiert wahlix.info rechtlich als Herausgeber politischer Werbung.

IV. Transparenz- und Sorgfaltspflichten

Um dem Wähler eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, obliegt der Veröffentlichung von Premium-Profilen ein strenges Transparenzregime:

1. Kennzeichnungspflicht 

Jede entgeltliche politische Anzeige wird gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung zwingend mit einer eindeutigen Kennzeichnung und einer Transparenzbekanntmachung versehen. Diese Bekanntmachung enthält mindestens:

  • Die Identität des Sponsors.
  • Informationen darüber, ob die Mittel aus öffentlicher oder privater Quelle stammen.
  • Den Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht werden soll.

2. Verantwortlichkeit der Sponsoren 

Sponsoren sind für die Richtigkeit ihrer Erklärungen vollumfänglich verantwortlich und müssen alle ermittelten Ungenauigkeiten unverzüglich aktualisieren oder berichtigen. Sie sind ferner verpflichtet, bereits bei Beauftragung wahrheitsgemäß zu erklären, ob es sich bei der angeforderten Dienstleistung um politische Werbung im Sinne der Verordnung handelt.

V. Verbot der Einmischung aus Drittstaaten

Zur Abwehr ausländischer Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten wendet wahlix.info die Vorschriften gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung konsequent an. In den drei Monaten vor einer Wahl oder einem Referendum dürfen politische Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Wahl nicht für Sponsoren aus Drittstaaten erbracht werden. Dienstleistungen dürfen in diesem kritischen Zeitraum ausschließlich erbracht werden für:

  • Unionsbürgerinnen und -bürger.
  • Drittstaatsangehörige, die ihren ständigen Wohnsitz in der Union haben und das aktive Wahlrecht besitzen.
  • In der Union niedergelassene juristische Personen, die letztlich nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen stehen.

VI. Meldemechanismus und Abhilfeverfahren

Gemäß Artikel 15 der Verordnung hat wahlix.info Verfahren eingeführt, die es Einzelpersonen und anderen Interessenträgern ermöglichen, Anzeigen zu melden, die den gesetzlichen Bestimmungen möglicherweise nicht entsprechen. Diese Verfahren sind leicht zugänglich, benutzerfreundlich und kostenlos ausgestaltet. Sollten unvollständige oder ungenaue Informationen festgestellt werden, ist wahlix.info berechtigt und verpflichtet, die Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige unverzüglich einzustellen, sofern eine unverzügliche Berichtigung durch den Sponsor nicht erfolgt.

VII. Archivierung

Im Einklang mit Artikel 13 der Verordnung wird wahlix.info jede verbreitete politische Anzeige (Premium-Profil) sowie die gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung erforderlichen Informationen in dem von der Europäischen Kommission einzurichtenden Europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen bereitstellen. Diese Verpflichtung greift ab dem Zeitpunkt der offiziellen Inbetriebnahme dieses Archivs.